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Ihre Rechte als Heimbewohner

 

Mit der Wahl einer Einrichtung hat man sich in der Regel erst einmal auf Dauer gebunden. Kleinere Probleme mit der Einrichtung sind fast vorprogrammiert, was logisch erschein, wenn man bedenkt wie viele verschiedene Charaktere und Interessen unter einem Dach vereint sind. Da ältere und pflegebedürftige Menschen besonders schutzwürdig sind, gibt es in Deutschland das so genannte Heimgesetz, um dessen Einhaltung sich die Heimaufsicht kümmert.

Somit sichern Heimgesetz und Heimaufsicht, dass sie ein würdevolles Leben führen können und das Heim seine Pflichten aus dem Heimvertrag einhält. So muss der Heimvertrag bestimmten Mindestanforderungen entsprechen und ihnen spätestens vor Abschluss des Vertrages schriftlich vorliegen.

Außerdem muss Sie die Einrichtung bei Abschluss Vertrages auf die Möglichkeiten hinweisen, sich in allen Heimangelegenheiten beraten zu lassen sowie bei der Heimaufsicht, dem Heimträger und der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Abs. 5 HeimG beschweren zu können. Die genannten Institutionen müssen kostenlos Auskünfte erteilen und Beschwerden nachgehen.

 

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