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Pflegegutachten

Was ist das und worauf muss ich achten

Die Unterstützung für die häusliche Pflege oder die Pflege in einem Heim werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung hängt ab von der Pflegestufe, in die die pflegebedürftige Person eingestuft wird. Die Einstufung wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) vorgenommen. Private Pflegeversicherungen beauftragen die Gutachter der Medicproof GmbH, die aber die gleichen Maßstäbe wie die MDK anlegen.

Das Pflegegutachten wird bei einem zuvor angemeldeten Hausbesuch erstellt. Hauptindikator für die jeweilige Pflegestufe ist der Zeitbedarf für die persönliche Pflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese wird in einem Pflegetagebuch festgehalten. Abgestellt wird auf die Zeit, die ein "geübter, gesunder Laie mittleren Alters" für die Verrichtungen benötigt.

Nach den Gutachtungsrichtlinien wird ein Gutachten erstellt, in dem die Pflegestufe und die Art der Pflege (häusliche Pflege durch ehrenamtliche Personen, durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationäre Pflege) empfohlen werden. Somit erfolgt die Einteilung in eine der drei Pflegestufen:

Pflegestufe I bei erheblicher Pflegebedürftigkeit, d. h. einem Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten pro Tag, wovon die Hälfte auf die Grundpflege entfallen muss

Pflegestufe II bei schwererer Pflegebedürftigkeit, d. h. einem Hilfebedarf von mindesten 180 Minuten, von denen mindestens 120 auf die Grundpflege entfallen müssen

Pflegestufe III bei schwerster Pflegebedürftigkeit, einem Pflegebedarf von 300 Minuten am Tag mit einem Grundpflegeanteil von mindestens 240 Minuten täglich

Darüber hinaus kann auch ein Härtefall anerkannt werden. Die Pflegekasse kann dann zusätzliche Leistungen gewähren.

Der Pflegesatz ist abhängig von der Art der Pflege. Folgende Möglichkeiten sieht das Gesetz vor:

  • Häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche
  • Häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Teilstationäre Pflege
  • Vollstationäre Pflege

 

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